Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Verkaufsbedingungen
§1 Allgemeines, Schriftform
Für die Lieferung aller von Choco Gourmet gelieferten Erzeugnisse gelten ausschließlich die nachstehenden Lieferungs und
Zahlungsbedingungen. Durch Erteilung des Auftrages oder Annahme der Lieferung gelten sie als vom Käufer angenommen.
Alle etwaigen abweichenden Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden. Verkäufe und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend.
Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden. Für Fehler bei der Entgegennahme
von Lieferungsaufträgen durch Telefax, Fernsprecher u. ä. übernimmt Choco Gourmet keine Verantwortung.
§2 Lieferung, Versand, Frachtkosten
Die Lieferung geschieht entweder
a) ab Verladeplatz, ab Lager von Choco Gourmet
b) frachtfrei Empfangsstation bei Lieferung durch Bundesbahn oder Spediteur
c) frei Haus des Käufers bei Lieferung durch unsere Fahrzeuge, Post oder Paketdienste
Die frachtfreie Lieferung erfolgt ab Rechnungsbeträgen über 250€. Unter 250€ berechnen wir 7,50€ Versandkosten-
Anteil. Die Versandart bestimmt Choco Gourmet, falls nichts anderes vereinbart worden ist. Eil- bzw. Expressmehrfracht
trägt stets der Käufer, wenn er eine dieser Versandarten vorschreibt. Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung
stets zu Lasten des Käufers.
§3 Verpackung
Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung nach der Wahl von Choco Gourmet. Eine Zurücknahme unberechneter
Verpackung gegen Vergütung erfolgt nicht. Vergütungen bei Lieferungen in Bundesbahnbehältern können nicht gewährt
werden, ebenfalls nicht bei Selbstabholung.
§4 Gefahrübergang
Die Ware reist stets auf Gefahr des Käufers, auch bei Beförderung durch eigene Fahrzeuge von Choco Gourmet.
§5 Preise
Erhöhen sich nach Vertragsabschluß die Gestehungs- oder Beschaffungskosten durch Änderung der Materialpreise, Rohstoffpreise,
Löhne, Veränderung bestehender oder Einführung neuer Steuern oder sonstiger Abgaben, Frachterhöhung u. a.,
so ist Choco Gourmet zu einer Berichtigung der Preise, ggf. unter Zugrundelegung der am Tage der Lieferung gültigen
Preisliste, befugt.
§6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum von Choco Gourmet bis zur Zahlung ihrer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund
und bis zur Einlösung sämtlicher Choco Gourmet in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks. Bei laufender Rechnung
gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Verkäuferin. Erfolgt die Aussonderung
aufgrund des Eigentumvorbehalts, so hat der Käufer die Kosten zu übernehmen.
§7 Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit
Bei Vertragsabschluß wird die Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit vorausgesetzt. Treten beim Käufer Ereignisse
ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden solche vor Vertragsabschluß vorhandene
Umstände erst nachträglich bekannt, so kann Choco Gourmet – unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte – entweder
vom Vertrage zurücktreten oder unter Aufhebung aller etwaiger Zahlungsvereinbarungen Barvorauszahlungen bzw.
Barzahlungen verlangen.
§8 Beanstandungen
Offenkundige Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich (kaufmännischer Geschäftsverkehr)
oder spätestens 14 Tage nach Wareneingang (nichtkaufmännischer Geschäftsverkehr) schriftlich unter Beifügung einer
Tatbestandsaufnahme durch Spediteur, Bahn oder Post unter Angabe der auf der Verpackung eingestanzten Code-
Nummer und Haltbarkeitsdatum, Choco Gourmet angezeigt werden. Erkennbare oder versteckte Mängel sind im kaufmännischen
Verkehr unverzüglich nach Überprüfung und Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche nach
Wareneingang, in gleicher Weise anzuzeigen. Reisende von Choco Gourmet sind zur Annahme von Mängelrügen nicht
berechtigt. Die ideale Lagertemperatur für unsere Produkte beträgt ca. 16 – 18° C.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen und Gerichtsstand für beide Teile ist Ludwigsburg. Erfüllungsort für Lieferungen ist der
Verladeplatz.

II. Zahlungsbedingungen
§10 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Grundsätzlich hat die Bezahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Rechnung zu
erfolgen. Zur Annahme von Teilzahlungen ist Choco Gourmet nicht verpflichtet. Unberechtigte Abzüge vom Rechnungsbetrag
gelten als nicht fristgemäß geleistete Zahlungen. Bei verspäteter Zahlung werden bankübliche Zinsen berechnet.
Choco Gourmet ist berechtigt, die Annahme von Wechseln als Zahlungsmittel ohne Begründung abzulehnen. Ein Aufrechnungs-
oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
§11 Skonto
Sofern bei Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde, ist der Käufer berechtigt, 2% Skonto vom reinen Warenwert
abzuziehen, wenn die Zahlung innerhalb 14 Tagen vom Rechnungstage an erfolgt. Scheckbeträge, die als Barzahlung
innerhalb einer Frist, die zum Abzug von Skonto berechtigt, gelten sollen, müssen innerhalb der vereinbarten
Zahlungsfrist zur freien Verfügung des Verkäufers sein. Bei Zahlung durch Banklastschrift gewähren wir 3% Skonto.

III. Factoring
Für alle Forderungen, die über Factoring abgetreten werden, gilt;
 Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Hauptstraße 131 - 137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.

Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR FACTOREM weiterleiten: 

•Namen und Anschrift unserer Debitoren
•Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum)
•ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung

Die VR FACTOREM wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.).
Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR FACTOREM GmbH, die Sie online unter http://www.vr-factorem.de/datenschutz-vrf einsehen und herunterladen können.

Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Für Warenlieferungen gilt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund (auch gegen Dritte) entstehen, tritt uns der Kunde bereits jetzt sicherungshalber ab.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbeträge inkl. Umsatzsteuer.) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. 

Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, überträgt uns der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache. Wir nehmen die Übertragung an. 

Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren.




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